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Wohngebäudeversicherung

Die aktuellen Statistiken der Versicherungen besagen, dass rund ein Sechstel aller Gebäude jährlich zu Schaden kommen. Gerade in letzter Zeit, wo sich das Klima scheinbar wandelt und infolge dessen die Unwetter in vielen Teilen Deutschlands zunehmen, wird man durch die Medien immer wieder mit den Bildern der Folgen solcher extremen Wetterkapriolen konfrontiert. Ausgebrannte Dachstühle, die durch Blitzeinschläge verursacht worden sind, oder starker Hageleinschlag, der die Dächer zerstört hat, umgefallene Bäume, die von Stürmen auf die Häuser gedrückt worden sind oder von einlaufendem Regenwasser überflutete Keller.

Solche Bilder sind ein Graus für jeden Hausbesitzer, die anfallenden Reparaturkosten geradezu existenzbedrohend. Denn oft ist das Haus noch nicht einmal abbezahlt, von den ideellen Werten, die bei solchen Schäden verloren gehen, mal ganz zu schweigen. Um sich vor solchen Schicksalsschlägen zu schützen, sollte jeder Hausbesitzer den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung in Betracht ziehen. Heute schreiben es vor allem die jeweiligen Banken vor, die dem angehenden Hausbesitzer zur Finanzierung des Eigenheimes Geld leihen. Aber in der Regel entscheidet der Hausbesitzer selber, ob und in welchem Umfang er eine Versicherung zum Schutze seines Hauses abschließen möchte.

Der Versicherte handelt mit seiner Versicherung einen Vertrag aus, in dem der genaue Umfang des betroffenen Eigentums genannt wird, sprich welche Gebäude im Falle eines Schadens versichert sind. Darin eingeschlossen sind natürlich das Wohngebäude, die Garage und andere Nebengebäude, sowie alles, was der Nutzung und Instandhaltung zu Wohnzwecken dient, beispielsweise der Schuppen für Gartengeräte. Eine Wohngebäudeversicherung versichert den Hausbesitzer bei Feuerschäden, verursacht durch Blitzeinschlag, Brand oder Explosion, bei Schäden, die durch Leitungswasser, Rohrbruch und Frost entstanden sind und vor Sturm- und Hagelschäden.

Im Versicherungsfall sind in den Kosten, die dem Versicherten erstattet werden, die Aufräum- und Abrissarbeiten mit inbegriffen, genauso wie so genannte Bewegungs- und Schutzkosten und Schadensabwendungs- und Schadenminderungskosten. Auch die entstandenen Folgeschäden, die beim Bekämpfen des Schadens auftreten können, werden von der Versicherung getragen, wie z.B. durch Löschwasser oder wenn Dachziegel vom Sturm abgetragen werden und Regenwasser ins Haus eindringt.

Diese verschiedenen Gefahren kann man einzeln abschließen, wie z.B. nur gegen Sturmschäden, teilweise, z.B. gegen Sturm- und Feuerschäden oder eben alles zusammen in einem Paket. Die regelmäßigen Beitragskosten können durch eine vertraglich festgelegte Selbstbeteiligung geringer gehalten werden. Das ist überschaubarer und zuverlässiger als das Risiko, eines der oben genannten Gefahren einfach wegzulassen.

Beim Abschluss des Wohngebäudeversicherungsvertrages sollte man sich auch genau informieren, in welchem Fall die Versicherung nicht eintritt. Nur so kann sich der Versicherte vor unliebsamen Überraschungen schützen. So tritt die Versicherung zum Beispiel nicht bei Schäden in Kraft, die grob und fahrlässig selbst verursacht worden sind, bei Kurzschluß- und Überspannungsschäden oder bei Schäden, entstanden durch Grundwasser, stehendes und fließendes Gewässer sowie Hochwasser. Aber auch Erdrutsche und Erdsenkungen sind nicht in der Versicherung eingeschlossen, ebenso wie Lawinen- und Sturmflutschäden. Natürlich kann man nun mit seiner Versicherung entsprechende Erweiterungen des Versicherungsschutzes aushandeln und individuell auf seinen persönlichen Bedarfsfall abstimmen.

Der Versicherungsschutz gilt mit dem Eintritt des festgelegten Datums, vorausgesetzt, der so genannte Erstbeitrag wurde unverzüglich bezahlt. Der Schutz hält dann bis zum ausgehandelten Zeitpunkt an, der in der Regel aber zwei Jahre dauert.