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Die Riester-Rente
 - ein Geschenk vom Staat

Wer nicht rechtzeitig vorsorgt, wird das Nachsehen haben. Das gilt für nichts so sehr wie für die Rente in Deutschland: Die staatlichen Rentenkassen sind leer. Besonders für junge Leute gilt das Gebot der privaten Vorsorge. Weil der Gesetzgeber seine Bürger nicht ins offene Messer laufen lassen will, werden seit einigen Jahren private Geldanlagen mit der Riester-Förderung bezuschusst. Dadurch sollen mehr Menschen motiviert werden, für ihren Ruhestand Geld anzulegen. So ist beiden, Staat und Bürgern, gedient: Wer früh anfängt zu sparen, profitiert am meisten von den Zuschüssen.

Was ist die Riester-Rente?

Im Jahr 2002 führte der damalige Arbeits- und Sozialminister Walter Riester (SPD) ein Gesetz ein, um die Altersvorsorge zu ergänzen. Die nach ihm benannte Riester-Rente ist eine Förderung von Rentenversicherungen, die von Privatleuten freiwillig abgeschlossen werden. Damit wird die private Altersvorsorge vom Staat bezuschusst. Das System funktioniert so: Der Versicherte zahlt während seines Arbeitslebens in Fonds, einen Banksparplan oder eine private Rentenversicherung ein. Dafür erhält er je nach der Höhe der Beiträge, die er einzahlt, einen Zuschuss vom Gesetzgeber. Um den maximalen Zuschuss zu erhalten, müssen seit 2006 3 Prozent des Einkommens und ab 2008 4 Prozent des Bruttogehalts in die private Versicherung eingezahlt werden. Für Alleinstehende liegt die Maximalförderung seit 2006 bei 114 Euro, ab 2008 bei 154 Euro pro Jahr. Pro Kind, das berechtigt ist, Kindergeld zu erhalten, erhöht sich die Zuzahlung um 138 Euro bis 2008, danach um 185 Euro. Die Auszahlung der Rente beginnt im Normalfall, wenn der Versicherte das Alter des gesetzlichen Ruhestands erreicht hat - also je nach Gesetzeslage mit 65 oder 67 Jahren.

Wie viel muss gespart werden?

Jeder kann so viel Geld zurück legen, wie er möchte und sich leisten kann. Ein Mindestbetrag muss allerdings immer angelegt werden. Den vollen Zuschuss vom Staat erhält nur, wer einen bestimmten Prozentsatz des Bruttolohns spart. Wird dieser Betrag (3 beziehungsweise 4 Prozent) nur anteilig gespart, so wird auch die Förderung nur anteilig ausgezahlt. Das heißt, wer nur die Hälfte des entsprechenden Prozentsatzes vom Bruttolohn anlegt, der hält auch nur 50 Prozent Förderung. Das bedeutet, dass sich die Riester-Rente besonders für Personen mit kleinem Einkommen lohnt: Wer etwa 2000 Euro brutto im Monat verdient, der muss weniger anlegen als jemand mit einem hohen Gehalt, um in den Genuss der maximalen Zuschüsse zu kommen.

Wer kann die Riester-Rente bekommen?

Die staatliche Förderung erhalten nur bestimmte Gruppen. Diese sind pflichtversicherte Arbeitnehmer, Beamte, Soldaten, Auszubildende, Zivildienstleistende, pflichtversicherte Selbstständige, Bezieher von Arbeitslosengeld sowie Künstler und Publizisten, die eine Künstlersozialversicherung abgeschlossen haben. Auch Mütter oder Väter, die aufgrund des dreijährigen Erziehungsurlaubs nicht erwerbstätig sind, können einen Riester-Vertrag abschließen. Dasselbe gilt für Bezieher von Vorstandsruhegeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld und Unterhaltsgeld, geringfügig Beschäftigte bis 400 Euro (die allerdings auf Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben müssen), Mitglieder geistlicher Genossenschafte und Seelotsen. Insgesamt sind damit in Deutschland etwa 30 Millionen Menschen förderberechtigt.

Wer ist bisher nicht förderberechtigt?

Zur Zeit können folgende Gruppen die Riester-Rente nicht beantragen: Selbständige wie Ärzte, Apotheker, Anwälte, Architekten, freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte, Beschäftigte mit einem Lohn bis zu 400 Euro, Bezieher einer Altersrente, Rentner wegen Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit, Sozialhilfeempfänger und Studenten.