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Rentenversicherung

Eine Rentenversicherung zahlt immer bei Eintritt eines Leistungsfalles oder ab einem bestimmten Alter. Es gibt verschiedene Arten von Rentenversicherungen. Wir kennen Waisenrenten, Witwen- oder Witwerrenten. Diese werden beim Eintritt des jeweiligen Leistungsfalles gezahlt.

Im Berufsleben ist heute die Berufsunfähigkeitsrente unverzichtbar geworden. Für alle nach 1961 geborenen wird im Schadensfall maximal noch eine kleine Erwerbsunfähigkeitsrente vom Staat gezahlt, wenn ärztlich bestätigt keine Tätigkeit mehr ausgeübt werden kann. Eine private Berufsunfähigkeitsrente (BU), ohne Verweisrecht, kostet wenig und hilft, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf nicht mehr ausführbar ist. Die Altersrente ist die wichtigste Rentenversicherung zur Absicherung im Alter. Der Versicherte scheidet mit einem bestimmten Alter aus dem Arbeitsleben aus und bezieht eine Rente.

Es gibt heute die gesetzliche, die betriebliche und die private Altersvorsorge.
Bis zu einer festgelegten Beitragsbemessungsgrenze (2007 Ost 54600 €; West 63000€) zahlen alle Arbeitnehmer einen prozentualen Betrag vom Bruttolohn in die gesetzliche Rentenkasse ein. Der Arbeitgeber zahlt ca. 50 % dazu. Über den so genannten Generationenvertrag zahlen damit die heute arbeitenden Arbeitnehmer die Renten der heutigen Rentner. Mit der steigenden Lebenserwartung steigt auch die Bezugsdauer der Rente. 1960 bezog ein Rentner im Durchschnitt 10 Jahre eine Rente. 2003 waren es bei Männern im Durchschnitt 14,8 und bei Frauen 18,8 Jahre.

Dazu kommen noch zu wenige Kinder und die immer noch zu hohe Zahl an Arbeitslosen und Geringverdienern. Trotz Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre und ständig steigender Rentenbeiträge wird die gesetzliche Rente zukünftig zur Altersversorgung nicht mehr reichen. Im Jahr 2030 beträgt sie noch etwa 35 % vom letzten Verdienst. Vor der drohenden Altersarmut kann sich jeder nur schützen, indem er rechtzeitig freiwillig vorsorgt. Vom Staat gibt es geförderte Modelle.

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine gute Möglichkeit, wo Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam in einen Rentenfond einzahlen können. Die Zahlungen sind von der Steuer absetzbar. Seit 2002 hat der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch, dass Teile seines Gehaltes in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden. Der Arbeitgeber kann sich daran beteiligen. Bei den Führungskräften nutzen 54% diese Möglichkeit. Bei den Arbeitnehmern sind es erst 28 %. Auch beim Ausscheiden aus der Firma bleiben die eingezahlten Beträge erhalten.

Die freiwillige private Altersvorsorge ist das dritte Standbein der Altersabsicherung. Die bekanntesten geförderten Modelle sind die Riester Rente für Arbeitnehmer und Angestellte oder die Rürup Rente für Gewerbetreibenden und Selbständige. Um die Förderung vom Staat zu bekommen sind zertifizierte Verträge notwendig. Bei der Riesterrente gibt es Zuschüsse vom Staat und beim Rürup Vertrag kann der Selbständige die Einzahlungen jährlich steigend von der Steuer absetzten. Bei beiden Verträgen ist keine Auszahlung in einer Summe möglich. Damit sind die Beiträge in der Ansparphase nicht pfändbar. Die Verträge können so abgeschlossen werden, dass die Rentenzahlung mit 60 Jahren beginnt. Die Bedingungen der einzelnen Versicherer können sehr unterschiedlich sein, so dass ein Versicherungsvergleich unbedingt zu empfehlen ist.

Die private Altersvorsorge sollte auf mehreren Füßen stehen. Die traditionellen Kapitalbildenden Lebensversicherungen sind sichere Anlagemöglichkeiten. Verträge über 12 Jahre Laufzeit werden bei der Auszahlung steuerlich begünstigt. In Deutschland gibt es über 90 Millionen Verträge von Lebensversicherungen. Besonders jüngere Leute sollten Anlagemöglichkeiten in Fonds oder Aktien prüfen. Über den langen Zeitraum versprechen diese Anlagen höhere Rendite, wobei auch das Risiko größer ist.