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Rechtsschutzversicherung 1. Schadenersatz - Rechtsschutz; Dies sind die üblichen und gängisten Leistungsarten wie man sie heutzutage bei einer Rechtsschutzversicherung vorfinden sollte. In dem Versicherungsvertrag sind auch ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten vermerkt wie z. B. bei Krieg oder Naturkatastrophen, Berbauschäden usw. Anspruch auf Versicherungsschutz besteht bei fast allen Verträgen meist erst nach 3 Monaten Wartezeit. Die meistverbreitete Art der Rechtsschutzversicherung ist der Rechtsschutz für Nichtselbstständige. Im Leistungsumfang bei Eintritt eines Rechtsschutzfalles sollte die Vergütung eines Rechtsanwaltes sein, Kosten für Gericht, Zeugen, Sachverständige, Gebühren eines Schiedsverfahrens, Kosten für Reisen des Versicherungsnehmers zu einem ausländischen Gericht, wenn sein Erscheinen zwingend notwendig ist. Der Versicherer trägt die oben genannten Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme lt. Vertrag,das gleiche gilt auch bei Strafkaution. In den meisten Versicherungsverträgen ist eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers enthalten. Es gibt zahlreiche Formen des Versicherungsschutzes; z. B. Verkehrs - Rechtsschutz; Fahrzeug - Rechtsschutz; Fahrer - Rechtsschutz; Privat - Rechtsschutz für Selbstständige; Firmen - Rechtsschutz; Vereins - Rechtsschutz; KfZ - Gewerbe - Rechtsschutz; Arbeitnehmer - Rechtsschutz; Privat - Rechtsschutz für Senioren; Immobilien - Rechtsschutz und Rechtsschutz für Heilberufe. Anzuempfehlen sind Versicherungspakete die mehrere Versicherungsarten enthalten, je nach Bedürfnis. Meistens werden von dem Versicherer Basispakete (enthalten die gängigsten und wichtigsten Versicherungsarten), aber auch so genannte Ideal- bzw. Optimalpakete angeboten ( für erweiterten Versicherungsschutz). Erwähnenswert sei dass bei vielen Rechtsschutzversicherungen wie z. B. beim Basis - Rechtsschutz für Nichtselbstständige auch die Familienmitglieder mitversichert sind. In Zeiten steigender Gerichts- und Anwaltskosten sollte jeder dessen Budget es erlaubt eine Rechtsschutzversicherung in Erwägung ziehen bzw. eine solche abschließen. Anzuempfehlen ist bei Fahrzeughaltern zumindest der Verkehrsrechtsschutz. Bedenken sollte man auch dass man bei Eintritt eines Rechts- bzw. Streitfalles ohne anwaltliche Hilfe oder Beratung nur schwer zu seinem Recht kommt. Wer eine Rechtsschutzversicherung abschließen möchte, der sollte zwischen den Versicherern vergleichen. Auch bei dieser Versicherungsart ist das Preis- Leistungsverhältnis recht verschieden, es gibt teure und billige Anbieter. Unbedingt die enthaltenen Leistungen vergleichen; auch ist abzuwägen ob man Wert auf Beratung durch Versicherungsfachmann legt oder nicht. Versicherungen ohne Vertreter sind meist billiger (siehe Internet). Wie gesagt Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Stiefel, daher ist der Abschluß einer Rechtsschutzversicherung auch keine Fehlinvestition |