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Kfz-Versicherung

Kfz - diese Kürzel stehen für K wie Kraft, f wie fahr und z wie zeug. Kraftfahrzeug. Dazu zählt alles, was sich per Motor auf den Straßen bewegen lässt. Motorroller, Mofas, Trecker, Motorräder, Lastwagen, Autos - sie alle zählen zu den Kraftfahrzeugen. Jeder Verkehrteilnehmer kann in einen Unfall verwickelt werden, gelegentlich sogar selber verschuldet haben. Die Kosten für die Wiedergutmachung des angerichteten Schadens können leicht in die Tausende gehen, was die Ersparnisse der meisten Verkehrsteilnehmer sprengen würde. Hierfür gibt es Versicherungen.

Jeder Halter eines Fahrzeugs ist verpflichtet, eine kfz-versicherung abzuschließen. Jede Versicherungsgesellschaft bietet eine Kfz-versicherung an, die dann eintritt, wenn der Versicherungsnehmer einen Schaden verursacht hat. Unverzüglich muss der Unfallverursacher seiner Versicherung den Vorfall melden, damit diese so schnell wie möglich an den Geschädigten herantreten kann, und gegebenfalls einen sachverständigen Gutachter einschaltet, der die Schadenshöhe schätzt. Steht auch für die Versicherung zweifelsfrei fest, dass ihr Versicherungsnehmer in der Schuld steht, übernimmt sie in den meisten Fällen sehr zügig die Schadensregulierung, so dass der Geschädigte bald wieder mit seinem eigenen reparierten Auto oder mit einem Leihwagen mobil sein kann.

Um diese Leistung erbringen zu können, müssen die Versicherungen von jedem Halter Beiträge erheben. Die Höhe der Beiträge kann bei verschiedenen Versicherungen, in unterschiedlichen Regionen, für Junge Männer und Frauen, und aus anderen Faktoren unterschiedlich sein. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der Beitrag umso niedriger ausfällt, je geringer die Gefahr einer Inanspruchnahme der Versicherung erscheint, bzw. auch erwiesen ist. Junge Männer sind dafür bekannt, dass sie risikofreudiger sind und somit auch eher in einen Unfall verwickelt sind als junge Frauen. Also ist der Beitrag hier bedeutend höher als bei Frauen. Es gibt Regionen, die unfallträchtiger sind als andere, also muss auch von einem hier ansässigen Halter mehr für die Kfz-versicherung bezahlt werden als anderswo.

Je länger eine Versicherung nicht in Anspruch genommen wurde, desto günstiger ist die Beitragsentwicklung. Der Halter eines Fahrzeugs, der zum ersten Mal ein Fahrzeug versichern lässt, beginnt mit einem Beitragssatz von 140 %. Dieser setzt sich zusammen aus relevanten Fahrzeugdaten, wie Hubraum z.B., der regionalen Zugehörigkeit und dem Beschäftigungsverhältnis, in dem man steht. Angehörige des Öffentlichen Dienste haben oftmals kürzere Strecken zum Arbeitsplatz zurück zu legen als andere Beschäftigte, und gelten auch ansonsten als weniger unfallträchtig, also ist ihr Versicherungsbeitrag geringer. Für jedes Jahr, in dem unfallfrei gefahren wird, werden die Prozente gesenkt, so dass langjährig unfallfreies Fahren wirklich belohnt wird.

Deshalb entscheiden sich auch manche Unfallverursacher, den Schaden, den sie angerichtet haben, selber zu begleichen, als die Kfz-Versicherung zahlen zu lassen. In diesem Fall werden sie nicht in der Versicherung wieder höher eingestuft. Dies ist ein reines Rechenexempel, das mit der Versicherung abzusprechen ist. Gehören einem Halter mehrere Fahrzeuge und er versichert sie alle bei der gleichen Versicherung, wird dies durch niedrigere Beitragssätze für das Zweit- oder Drittfahrzeg belohnt. Angeboten werden reine Haftpflicht,- Kasko - oder Teilkaskoversicherungen. Bei ersterer wird nur der Schaden reguliert, der an einem fremden Gegenstand ( Auto, Leitplanke, Ampel oder anderes)verursacht wurde. Bei Kasko bzw. Teilkaskoversicherungen wird zusätzlich noch der Schaden am eigenen Fahrzeug übernommen.