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Haus- und Grunbesitzversicherung Wer Besitzer eines Eigenheimes, eines Mehrfamilienhauses oder auch nur eines unbebauten Grundstückes ist, kann für den Fall, das eine fremde Person dort zu Schaden kommt, mit Schadenersatzansprüchen belangt werden. Schadenersatz kann aber auch gefordert werden, wenn Sachgegenstände beschädigt werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Gast stürzt, weil die Treppe wackelt oder wenn ein Baum, der auf dem eigenen Grundstück steht, umfällt und ein Auto beschädigt. Selbst wenn eine Person vor dem Haus, etwa auf dem Gehweg, zu Schaden kommt, weil der Besitzer seinen Räum- und Streupflichten im Winter nicht erledigt, muss mit Schadenersatzansprüchen gerechnet werden. Diese Ansprüche können immens sein. Gerade bei Personenschäden können Behandlungskosten, Pflege- oder Schmerzensgeld und im Falle der Invalidität sogar eine monatliche Rente gefordert werden. Die Beträge hierfür können einige Millionen Euro betragen. Wer in einem solchen Fall nicht unversichert sein möchte, sollte eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abschließen. Diese leistet in den oben genannten Fällen bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Diese sollte daher möglichst hoch gewählt werden (mind. 10 Millionen Euro), um alle Eventualitäten abzusichern. Doch nicht nur die Haftpflichtversicherung ist für Besitzer von Haus und Grundbesitz notwendig. Sofern bereits ein Wohngebäude vorhanden ist, sollte eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden. Diese Versicherung schützt die Kunden für den Fall, das Schäden am Gebäude durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm entstehen. Neben diesen Elementarschäden deckt die Wohngebäudeversicherung aber auch Schäden durch Überschwemmungen, Schneedruck oder Erdbeben ab. Wichtig in diesem Fall ist ebenfalls die Versicherungshöhe. Viele Versicherungen überlassen die Höhe der Versicherungssumme dem Kunden. Wird sie jedoch zu niedrig angesetzt und geschieht ein Versicherungsfall, sind mitunter die Neubaukosten höher und der Versicherte muss Darlehen für den Wiederaufbau nutzen. Bei Wohngebäudeversicherungen gibt es je nach Unternehmen erhebliche Unterschiede. Einige gewähren zum Beispiel für Häuser, die nicht älter als 8 Jahre sind, einen Rabatt. Gebäude mit Reetdächern müssen in der Regel jedoch mit einem Kostenaufschlag rechnen. Ebenso werden bestimmte Wohngebäude in Flussnähe nicht mehr gegen Hochwasser versichert. Daher lohnt sich der Vergleich verschiedener Unternehmen. Dies ist im Internet auf Vergleichsseiten möglich, die kostenlos in Anspruch genommen werden können. Da die Wohngebäudeversicherung jedoch nicht die Gegenstände und Möbel im Haus absichert, ist zusätzlich der Abschluss einer Hausratversicherung notwendig. Auch diese zahlt im Fall von Feuer, Leitungswasserschäden oder Sturm. Aber auch Diebstahl ist hier mit versichert. Auch bei der Hausratversicherung ist es wichtig, den Wert des Hausrates richtig einzuschätzen. Für den Fall der Unterversicherung streichen Versicherungen mitunter im Schadensfall ihre Leistungen, auch wenn die Versicherungssumme noch nicht erreicht wurde. Da eine höhere Versicherungssumme nur mit einer leicht höheren Prämie verbunden ist, sollte diese besser etwas höher ausfallen. In vielen Häusern wird heute eine Menge Glas verbaut. So sind Duschkabinen, Wintergärten, Aquarien und Tische aus Glas. Diese Dinge sind nicht in der Wohngebäudeversicherung und auch nicht in der Hausratversicherung versichert. Kunden mit einem hohen Glasanteil im Haus sollten daher die Hausratversicherung mit einer Glasversicherung erweitern. Natürlich kann jeder der genannten Versicherungen im Bereich Haus und Grundbesitz einzeln abgeschlossen werden. Viele Versicherungsgesellschaften bieten aber Kombiprodukte, die dann günstiger sind. |