PKV Versicherung & Renten Versicherung auf Private-Versicherung.es

Firmenrechtschutzversicherung

Eine Firmenrechtschutzversicherung wird meist von Selbstständigen, Freiberufler oder Gewerbeinhaber abgeschlossen, um die Anwalts- und Gerichtskosten abzusichern, die durch immer wieder auftretende Auseinandersetzungen mit Angestellten, Kunden oder Mietern entstehen können. Die Kosten werden im Rahmen eines Versicherungsvertrages übernommen.

Der Versicherungsantrag soll rechtzeitig gestellt werden, denn in den ersten drei Monaten nach dem Vertragsabschluss wird vom Versicherungsunternehmen noch kein Schutz gewährt. Unternehmen lassen sich auch dann versichern, wenn ihren Mitarbeitern Dienstwagen oder ähnliche Leistungen zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall wird darauf geachtet, dass die Firmenrechtschutzversicherung auch die Leistungen des Verkehrsrechtschutzes beinhaltet.

Eine einfache Rechtsschutzversicherung ist zwar um einiges günstiger, enthält aber keinen Firmenrechtschutz und ist demzufolge für Freiberufler, Selbständige und Unternehmer mit einem hohen Risiko verbunden. Eine Firmenrechtschutzversicherung schützt nicht nur den Arbeitgeber, sondern auch seine Mitarbeiter, ihre Lebenspartner und minderjährige Kinder, die noch keiner beruflicher Tätigkeit nachgehen. Der Versicherungsbeitrag wird nach der Anzahl der im Unternehmen beschäftigter Personen ausgerechnet.

Manche Firmenrechtschutzversicherungen beinhalten eine kostenlose Privatrechtschutzversicherung, die dem Firmeninhaber den Versicherungsschutz in privaten Angelegenheiten gewährt. In einigen Fällen wie beim Baurisiko oder den Bürgschaftsangelegenheiten werden von Versicherungsunternehmen keine Kosten gedeckt. Stattdessen wird eine Form des Darlehens angeboten, wobei man die Versicherungssumme unterschiedlich hoch wählen darf. Häufig werden durch vereinbarte Selbstbeteiligungen Versicherungsbeiträge gesenkt. Die zu zahlende Beiträge enthalten normalerweise die gesetzliche Versicherungssteuer.

Zu den Bereichen einer Firmenrechtsschutzversicherung gehören unter anderem Grundversicherungsschutz für Firmen und freie Berufe mit Arbeitsrechtsschutz, Verkehrs-Rechtsschutz für die Firmenfahrzeuge und die privaten Fahrzeuge des Geschäftsführers und seiner Familienmitglieder, Privatrechtsschutz des Selbstständigen und seiner Familie, Schadensersatzrechtsschutz, Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz, Vermieterrechtsschutz, Strafrechtsschutz und Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz.