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Berufsunfähigkeitsversicherung

Was wird unter einer Berufsunfähigkeit verstanden?

Eine Berufsunfähigkeit ist gegeben, wenn man aufgrund einer Körperverletzung (z. B. durch Unfall), Krankheit (z. B. Schlaganfall, Infarkt) oder eines Kräfteverlustes (z. B. Multiple Sklerose) nicht mehr in der Lage ist seinen Beruf auf Dauer so nachzugehen, wie es vor dem Eintreten der Situation war. Ein ärztlicher Nachweis darüber muss dafür erbracht werden und die Situation eine Dauer von 6 Monaten überschreiten. Kommt es danach zu einer Besserung und man übt seinen Beruf wieder aus, wird die Rentenzahlung eingestellt.

Tritt aber eine Berufsunfähigkeit ein, so führt diese schnell zu einem finanziellen Ungleichgewicht, das statistisch gesehen jeden 4. Menschen in Deutschland erwischt. Trifft dies Menschen, die 1961 oder später geboren wurden, ist die Situation noch härter, denn die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente gibt es für diese Personengruppe nicht mehr. Es gibt hier nur eine Erwerbsunfähigkeitsrente, wenn gar nicht mehr gearbeitet werden kann (weniger als 3 Stunden pro Tag) und die Auszahlung liegt bei 38% des Bruttogehaltes als Maximalwert. Beispiel: Ein 42jähriger Dachdecker, der unfallbedingt ein steifes Bein hat, kann noch im Verkauf tätig sein. Er ist zwar berufs- aber nicht erwerbsunfähig und hat somit keinen Anspruch auf staatliche Unterstützung. Oder ein als bisher arbeitender Ingenieur kann u. U. noch als Pförtner aktiv werden, dann ist er ebenfalls nicht erwerbsunfähig. Wer sogar weniger als 5 Jahre versicherungspflichtig gearbeitet hat, den trifft es noch härter. Diese Personengruppe hat überhaupt kein Anrecht auf eine staatliche Rente. Dies trifft oft ganz eklatant Hausfrauen.

Wie kann man sich vor den Folgen schützen?

Diese Situation gilt es somit finanziell möglichst gut abzudecken und dafür wird eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, entweder als Zusatzversicherung zu einer Renten- oder Lebensversicherung oder als selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Höhe der Absicherung ergibt sich aus der Gegenüberstellung aller Einkünfte (Mieteinnahme, Zinsen etc.) incl. die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu erwartende Rente (Rentenversicherungsträger fragen) und den Fixkosten (Lebenshaltungskosten, Miete, etc.). Die sich bildende Differenz zuzüglich der zu erwartenden Inflationsrate ist dann die zu versichernde finanzielle Lücke, die es bis zum 65. bzw. 67. Lebensjahr zu überbrücken gilt. (Die Berufsunfähigkeitsrente wird nur bis zum Eintritt ins Rentenalter gezahlt.)

Die Zahlungen einer Berufsunfähigkeitsrente erfolgen zusätzlich zu allen anderen Versorgungsbezügen und beginnen in der Regel bei einer Beeinträchtigung von 50 %. Einige Versicherungen ermöglichen auch eine Staffelung; geringere Rente bei geringerer Beeinträchtigung und volle vereinbarte Rente bei z. B. Berufsunfähigkeit von 75%.

Bei Policen muss man darauf achten, dass bei einigen Versicherungen die Einschränkung besteht, dass eine Einkommensminderung von 30% zu akzeptieren ist. Mit anderen Worten: Kann man eine ähnliche Arbeit finden und ausführen, oder gar dieselbe Arbeit beibehalten, erhält aber 30% weniger Gehalt, so ist man nicht berufsunfähig.

Die Versicherer klassifizieren die Berufe in Gruppen mit unterschiedlichen Tarifen (Beiträgen). (Es gibt dazu eine Risikoeinstufung aller Berufe). Da das Risiko bei Handwerkern oder Lehrern höher ist als z. B. bei Freiberuflern, zahlen die erstgenannten Berufsvertreter höhere Beiträge und/oder erhalten eine geringere Auszahlung. Wer einen falschen Beruf versichert, dem kann es passieren, das der Versicherungsschutz verfällt. Auch lassen sich einige Berufe nur sehr schwer bis gar nicht versichern: Stuntman, Hochseilartist, Dompteur etc.